§75 AMG

Der Gesetzgeber verbietet öffentliche Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Für diese Medikamente darf nur in medizinischen Fachkreisen informiert werden. Die Regelungen finden sich im Arzneimittelgesetz (http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/index.html) und im Heilmittelwerbegesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/index.html).

 

§ 75 Sachkenntnis

  1. Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die in Absatz 2 bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 fachlich zu informieren (Pharmaberater). Satz 1 gilt auch für eine fernmündliche Information. Andere Personen als in Satz 1 bezeichnet dürfen eine Tätigkeit als Pharmaberater nicht ausüben.
  2. Die Sachkenntnis besitzen
    1. Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung,
    2. Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin, (Anmerkung: PTA, CTA, BTA, MTA, MTLA, MTRA, VMTA)
    3. Pharmareferenten (Anmerkung: IHK geprüfter Pharmareferent: Voraussetzung für Fortbildungslehrgang ist eine abgeschlossen dienliche Berufsausbildung (meist medizinische oder kaufmännische Berufe) sowie Berufspraxis (mindestens ein Jahr bei Abitur, mindestens 3 Jahre bei Mittlerer Reife, mindestens 6 Jahre bei Hauptschulabschluss). Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der zuständigen IHK.
  3. Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der in Absatz 2 genannten Personen mindestens gleichwertig ist. (Anmerkung: in der Regel sind dies: Technische Chemiker, Lebensmittelchemiker, Biochemiker,Ökotrophologen, Ernährungswissenschaftler, Gymnasiallehrer der Fächer Biologie oder Chemie, Pharmazieingenieure, Chemieingenieure)