§75 AMG
Der Gesetzgeber verbietet öffentliche Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Für diese Medikamente darf nur in medizinischen Fachkreisen informiert werden. Die Regelungen finden sich im Arzneimittelgesetz (http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/index.html) und im Heilmittelwerbegesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/index.html).
§ 75 Sachkenntnis
- Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die in Absatz 2 bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 fachlich zu informieren (Pharmaberater). Satz 1 gilt auch für eine fernmündliche Information. Andere Personen als in Satz 1 bezeichnet dürfen eine Tätigkeit als Pharmaberater nicht ausüben.
- Die Sachkenntnis besitzen
- Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung,
- Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin, (Anmerkung: PTA, CTA, BTA, MTA, MTLA, MTRA, VMTA)
- Pharmareferenten (Anmerkung: IHK geprüfter Pharmareferent: Voraussetzung für Fortbildungslehrgang ist eine abgeschlossen dienliche Berufsausbildung (meist medizinische oder kaufmännische Berufe) sowie Berufspraxis (mindestens ein Jahr bei Abitur, mindestens 3 Jahre bei Mittlerer Reife, mindestens 6 Jahre bei Hauptschulabschluss). Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der zuständigen IHK.
- Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der in Absatz 2 genannten Personen mindestens gleichwertig ist. (Anmerkung: in der Regel sind dies: Technische Chemiker, Lebensmittelchemiker, Biochemiker,Ökotrophologen, Ernährungswissenschaftler, Gymnasiallehrer der Fächer Biologie oder Chemie, Pharmazieingenieure, Chemieingenieure)